Garten- und Gemüsebau

Im Gartenbau werden immer höhere Anforderungen an die Qualität und die Verfügbarkeit der Produkte gestellt. Schützen Sie deshalb Ihre Ernte mit einer passenden Versicherungslösung.

Neben dem Anbau im Freiland werden immer mehr Kulturen im gedeckten Anbau kultiviert – vom einfachen Regendach bis zum hochmodernen Gewächshaus mit Sicherheitsglas. Für alle diese Anbauformen können wir Ihnen die richtige Versicherungslösungen anbieten.

Pauschal

  • Gesamte bewirtschaftete Fläche versichert
  • Vertraglich vereinbarte Werte
  • Versicherungssumme pro Schadenereignis verfügbar
  • Wiederherstellungskosten sind ganzjährig gedeckt
  • Jahresfranchise wählbar

Hortikultur Basis

  • Versicherung einzelner Kulturgruppen
  • Versicherungssumme wählbar
  • Versicherungssumme pro Jahr verfügbar
  • Wiederherstellungskosten sind während der Kulturdauer gedeckt
  • Jahresfranchise wählbar

Garten- und Gemüsebau Pauschalversicherung

In Gärtnerei- und Gemüsebaubetrieben werden die Flächen im Verlaufe des Jahres oft mit mehreren Kulturen belegt. Je nach Wetter und Marktsituation muss die Kulturplanung mehrmals angepasst werden. Mit der pauschalen Versicherung für die gesamte bewirtschaftete Fläche sind immer alle Kulturen gut versichert. Auch Kulturen in Gewächshäusern können versichert werden, da die Versicherung des Gewächshauses die Kultur selber nicht gegen Hagel- und andere Elementarschäden schützt.

Ihre Vorteile

  • Alle Kulturen der bewirtschafteten Fläche sind versichert
  • Kein detailliertes Anbauverzeichnis erforderlich
  • Durchgehender Versicherungsschutz
  • Günstige Versicherung von Kulturen in Gewächshäusern
  • Risikogerechte Prämie
  • Umfassende Deckung gegen Hagel- und weitere Elementarschäden
  • Rasche und kompetente Abwicklung im Schadenfall

Bei Abschluss der Pauschalversicherung erhalten Sie die Tabelle mit den Arenwerten von Gemüse und Blumen. Die in dieser Liste aufgeführten Arenwerte werden im Schadenfall als Ersatzwert eingesetzt. Wenn die Arenwerte nicht Ihren Anforderungen entsprechen, können Sie gegen eine Anpassung der Prämie die Werte erhöhen oder reduzieren.

Freilandkulturen

Sofern nichts anderes vereinbart wird, umfasst die Versicherung von Freilandkulturen folgende Flächen:

  • Alle Kulturen im Freiland
  • Alle Kulturen in Kasten

Kulturen in Tunnelgewächshäusern

Darunter fallen Kulturen, die in Einfachfolienhäusern mit maximal zwei Metern Binderabstand und Querstreben oder Zugbändern zwischen den Bindern angebaut werden.

Die Prämie für die Versicherung von Kulturen in Tunnelgewächshäusern ist niedriger als diejenige für die Versicherung von Freilandkulturen.

Kulturen in Gewächshäusern

Im Gartenbau werden immer höhere Anforderungen an die Qualität und die Verfügbarkeit der Produkte gestellt. Dies fördert den geschützten Anbau in Gewächshäusern und gleichzeitig können auch höhere Erträge erzielt werden.

Die Prämie für die Versicherung von Kulturen in Gewächshäusern ist um ein Mehrfaches geringer als diejenige für die Versicherung von Freilandkulturen.

Folgekulturen in Gewächshäusern

Mit dieser Zusatzversicherung können Kulturen versichert werden, welche gemäss Kulturplan vorgesehen, aber nach einem versicherten Ereignis bis zum Abschluss der Reparatur der Gewächshäuser nicht produziert werden können. Diese Versicherungsform ist für Gartenbau-Produktionsbetriebe eine günstige Alternative zu einer Betriebsunterbruchversicherung

Gemüsekulturen:

  • Lagergemüse (Fläche der „ermässigungsberechtigten Kulturen“)
  • Fläche der nicht ermässigungsberechtigten Kulturen (Frischgemüse, welches in der Regel in mehreren Sätzen angebaut wird)
  • Fläche, die im Verlauf des Jahres maximal mit Salaten bepflanzt wird.

Blumen:

  • Fläche, die im Verlauf des Jahres maximal mit Blumen belegt wird.
  • Verkaufswert der Blumenproduktion (Versicherungssumme)

Die Versicherungssumme muss mindestens 90% der versicherten Werte entsprechen, die im Verlauf des Jahres maximal gleichzeitig vorhanden sind.

Gewächshauskulturen:

Für jede der folgenden Gewächshaustypen benötigen wir die Kulturfläche und eine pauschale Versicherungssumme.

  • Kulturen in Tunnelgewächshäusern
  • Kulturen unter Einfachglas, Stegdoppelplatten bis 15mm, aufgeblasene Doppelfolie
  • Kulturen unter Sicherheitsglas, Stegdoppelplatten ab 16mm, Zweischeiben-Isolierglas

Die Prämien der Schweizer Hagel richten sich nach der Hagelempfindlichkeit der versicherten Kulturen und nach der örtlichen Hagelgefahr. Die Höhe der Prämie wird zudem durch den Zehntel (Bonus/Malus-System) beeinflusst. Massgebend für die Höhe des Zehntels ist die Schadenhäufigkeit auf dem entsprechenden Versicherungsvertrag.

Die Versicherung verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr, sofern sie nicht bis zum 30. September gekündigt wird. Bis zum 30. April des Produktionsjahres benötigen wir ein Verzeichnis Ihrer aktuellen Kulturen.

Die Schadenermittlung - auch Abschätzung genannt - findet im Normalfall einige Tage nach dem Eingang der Schadenmeldung statt. Die Feststellung des Schadens erfolgt durch Expertinnen und Experten, die selber aktive Produzentinnen resp. Produzenten sind. Der Schaden wird fachkundig aufgrund von Zählproben ermittelt. Nach erfolgter Abschätzung erhalten Sie ein Protokoll mit den Resultaten. 

Welche Risiken sind gedeckt?

Massgebend sind die Versicherungsbedingungen. Eine Übersicht der Leistungen finden Sie hier.

  • Hagel Hagel
  • Abschwemmung & Überschwemmung Abschwemmung & Überschwemmung
  • Erdrutsch & Übersarrung Erdrutsch & Übersarrung
  • Blitz, Brand & Erdbeben Blitz, Brand & Erdbeben
  • Sturm Sturm
  • Schneedruck Schneedruck
  • Wiederherstellung des Kulturlandes Wiederherstellung des Kulturlandes

Hortikultur Basis

Die Versicherung eignet sich in erster Linie für grössere Betriebe, die eine einfache und überschaubare Versicherungsdeckung für ihre Gemüse- oder Blumenkulturen suchen. Bei der Festsetzung der Versicherungssumme und der Jahresfranchise spielen Ihre Überlegungen, welches Risiko Sie selber zu tragen bereit sind und wie Sie Ihr Einkommen sichern wollen, eine wichtige Rolle. Die beschädigten Kulturen werden nach einem Schadenereignis auf Basis der von Ihnen gewählten Versicherungswerte entschädigt.

Ihre Vorteile

  • Umfassende Deckung gegen Hagel- und weitere Elementarschäden
  • Individuelle Entschädigungsansätze pro Kulturgruppe oder pro Kultur
  • Jahresfranchise selber wählbar
  • Kein Bonus-Malus-System
  • Risikogerechte Prämie
  • Rasche und kompetente Abwicklung im Schadenfall

Mit dem Abschluss einer Hortikultur-Basis-Versicherung können Sie Ihre gesamte Jahresproduktion für einzelne Kulturgruppen (z.B. Lager- oder Frischgemüse, Schnittblumen) oder auch nur für einzelne Kulturen versichern. Sie bestimmen für jede Kultur oder Kulturgruppe die jeweilige Versicherungssumme. Im Schadenfall werden die betroffenen Kulturen auf Basis dieser vertraglich festgelegten Werte pro beschädigte Flächeneinheit entschädigt. Diese Werte können Sie ebenfalls selber bestimmen.

Jeder Schaden an einer Kultur wird von unseren Expertinnen und Experten sorgfältig ermittelt. Übersteigt die Summe der Entschädigungen die von Ihnen gewählte Jahresfranchise, so wird jeder neu hinzukommende Schaden ohne Abzug eines Selbstbehaltes ausbezahlt.

Gemüsekulturen:

  • Fläche der Freilandblattsalate
  • Fläche für übriges Frischgemüse
  • Fläche der Lager- und Verarbeitungsgemüse
  • Fläche des Kräuteranbaus

Blumen:

  • Fläche der Schnittblumenproduktion
  • Fläche der Schnittblumen in Selbstpflückanlagen

Die Versicherungssumme entspricht dem Pflanzenwert der während der Saison maximal belegten Flächen.

Die Prämien der Schweizer Hagel richten sich nach der Schadenempfindlichkeit der versicherten Kulturen und nach der örtlichen Schadensgefahr. 

Die Höhe der Prämie wird durch die Jahresfranchise und die Versicherungssumme beeinflusst.

Die Versicherung verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr, sofern sie nicht bis zum 30. September gekündigt wird. Bis zum 30. April des Produktionsjahres benötigen wir ein Verzeichnis Ihrer aktuellen Kulturen.

Die Schadenermittlung - auch Abschätzung genannt - findet im Normalfall einige Tage nach dem Eingang der Schadenmeldung statt. Die Feststellung des Schadens erfolgt durch Expertinnen und Experten, die selber aktive Produzentinnen resp. Produzenten sind. Der Schaden wird fachkundig aufgrund von Zählproben ermittelt. Nach erfolgter Abschätzung erhalten Sie ein Protokoll mit den Resultaten.

Welche Risiken sind gedeckt?

Massgebend sind die Versicherungsbedingungen. Eine Übersicht der Leistungen finden Sie hier.

  • Hagel Hagel
  • Abschwemmung & Überschwemmung Abschwemmung & Überschwemmung
  • Erdrutsch & Übersarrung Erdrutsch & Übersarrung
  • Blitz, Brand & Erdbeben Blitz, Brand & Erdbeben
  • Sturm Sturm
  • Schneedruck Schneedruck
  • Wiederherstellung des Kulturlandes Wiederherstellung des Kulturlandes

Haben Sie Fragen?

Dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie bitte Ihre regionale Agentur.

Agentur suchen